Freiburg (ots) - Bötzingen - Am 3. Februar 2017, um 07:15 Uhr, wollte eine Fahrzeugführerin von der B 31A kommend nach rechts auf die L 115 in Richtung Bötzingen abbiegen. Sie übersah hierbei jedoch die Vorfahrt eines aus Gottenheim kommenden bevorrechtigten Autofahrers und es kam zur Kollision. In der Folge wurde das geschädigte Fahrzeug auf den Linksabbiegestreifen der L 115 (von Bötzingen in Richtung Gottenheim) abgedrängt und prallte dort gegen ein weiteres Fahrzeug, das sich auf dem Abbiegestreifen befand. Es entsteht Sachschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro; verletzt wurde niemand.
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