Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 1. Februar 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen
den 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahir Al-H., den 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamed A. und den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim M.
erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt zu haben (§§ 129a, 129b StGB). Den Angeschuldigten Mohamed A. und Ibrahim M. wird in der Anklageschrift darüber hinaus vorgeworfen, zur Täuschung im Rechtsverkehr eine verfälschte Urkunde gebraucht zu haben, der Angeschuldigte Mahir Al-H. soll dies versucht haben (§§ 267, 22, 23 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Spätestens Ende September und Anfang Oktober 2015 schlossen sich Mahir Al-H. sowie Mohamed A. und Ibrahim M. in Raqqa/Syrien dem sogenannten "Islamischen Staat" an. Mahir Al-H. erhielt dort zunächst eine kurze Einweisung in den Umgang mit Waffen und Sprengstoff. Anfang Oktober 2015 bekamen die drei von dem für Operationen und Anschläge außerhalb des vom IS beherrschten Gebiets zuständigen IS-Funktionär den Auftrag, nach Europa zu reisen. Hier sollten sie entweder einen bereits erhaltenen Auftrag ausführen oder auf weitere Anweisungen warten. Zu diesem Zweck erhielten sie höhere vierstellige Bargeldbeträge in amerikanischer Währung sowie Mobiltelefone mit vorinstalliertem Kommunikationsprogramm. Zudem wurden sie mit teils verfälschten Reisedokumenten ausgestattet. Mitte November 2015 reisten die Angeschuldigten über die Türkei und Griechenland und von dort aus weiter über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland. Bei ihrer Registrierung legten sie ihre Ausweisdokumente vor und wurden unter den dort enthaltenen Personalien als Asylsuchende erfasst. In der Folge hielten sie sich hier in Deutschland auf, um entweder den ihnen bereits in Syrien erteilten Auftrag zu erledigen oder aber weitere Weisungen entgegen zu nehmen.
Die Angeschuldigten wurden am 13. September 2016 festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 45 vom 13. September 2016).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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