Freiburg (ots) - Die Ergebnisse fastnächtlicher "Wagenbaukunst" sind zurzeit auf den Straßen und in vielen Orten zu bewundern. Viel Fleiß und Schweiß stecken oft hinter der Fassade der Brauchtumswagen.
Kein Wagen darf jedoch ohne eine entsprechende behördliche Genehmigung auf die Straße. Ganz wesentlich sind eine gültige Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungsschutz für den "artfremden Einsatz" des Anhängers.
Die Verkehrspolizei Freiburg überprüfte an den zurückliegenden Wochenenden bei lokalen Fasnetveranstaltungen und Umzügen stichpunktartig solche Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit.
Hierbei fielen vermehrt Brauchtumsfahrzeuge auf, welche auf der Anfahrt zur Umzugsstrecke bereits Personen auf der Ladefläche verbotsweise mitführten.
Diese Fahrten außerhalb der Umzugsstrecke werden in der Regel wesentlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, sind sehr gefährlich und unverantwortlich für alle Beteiligten.
Von der Polizei wurde zudem ein Trend beobachtet, dass auch große Lkw oder Unimogs eingesetzt werden. Solche Fahrzeuge benötigen eine besondere Ausnahmegenehmigung. Zu beachten ist auch, dass für große Lkw (über 7,5 Tonnen / mit Anhänger) das Sonntagsfahrverbot gilt.
Vorbildlich reisen viele Narrenzünfte mit dem Bus an. Leider wurde bei Kontrollen vermehrt festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten der Fahrer unterschritten waren.
Die Verkehrspolizei wird auch am kommenden Faschingswochenende und am Rosenmontag die Kontrollen anlässlich von Fasnetveranstaltungen fortsetzen und dabei auch ein wachsames Auge auf verkehrsbehindernde Parkverstöße legen.
pv/jc
Jerry Clark
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