Neue Variante von CEO Fraud

Rampe (ots) - Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt aktuell vor einer neuen Form des Geschäftsführerschwindels, der auch als "CEO Fraud", "digitaler Enkeltrick" oder "Business Email Compromise" bekannt ist.

Über erste polizeilich bekannte Fälle von CEO Fraud in Mecklenburg-Vorpommern informierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern am 16.06.2016 (http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108748/3354310). Anders als in den berichteten Fällen gehen die Betrüger nun verändert vor:

Die Täter versenden frei erfundene Rechnungen angeblicher Geschäftspartner an Mitarbeiter der Buchhaltung per Email. Die Emails erwecken durch sogenanntes "Email-Spoofing" den Anschein, dass sie vom Geschäftsführer der eigenen Firma stammen. Der vermeintliche Geschäftsführer fordert den Mitarbeiter der Buchhaltung in der Email auf, einen bestimmten Betrag auf das Konto des angeblichen Geschäftspartners zu überweisen. Die echt wirkenden Rechnungen stammen oft von einer deutschen Agentur für Webentwicklung, auch die Transaktion soll meist auf ein deutsches Konto erfolgen. Der geforderte Betrag ist in diesen Fällen in der Regel ein geringerer als bei den bisher bekannten Vorgehensweisen, häufig handelt es sich um Beträge unterhalb der 10.000-Euro-Grenze.

Dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2016 in Bezug auf den Geschäftsführerschwindel insgesamt 12 Fälle von betroffenen Firmen in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden. In einem Fall gelang es den Tätern, schädigende Zahlungen zu veranlassen. Die Schadenssumme betrug 1.660.000,00 EUR.

Für Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit noch keine Fälle der neuen Variante bekannt. Dennoch rät das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern

den Unternehmen:

- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Betrugsvariante. - Legen Sie klare und transparente Regeln sowie Höchstgrenzen für Überweisungen fest. - Definieren Sie feste Vorgehensweisen für Entscheidungen. - Sorgen Sie dafür, dass die internen Abläufe vertraulich bleiben und nicht nach außen gelangen können.

den Unternehmensmitarbeitern:

- Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail-Nachrichten Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten. - Führen Sie keine Zahlungsanweisungen nur aufgrund einer Email aus. Vergewissern Sie sich stattdessen telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch über die Echtheit der Anweisung. - Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf die korrekte Schreibweise. - Wenden Sie sich bei Ungereimtheiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern.

Die ZAC dient als zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft und für Behörden in allen Belangen des Themenfeldes Cybercrime.

Erreichbarkeit der ZAC: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 45 - Cybercrime Retgendorfer Straße 9 19067 Rampe

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
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Anna Hermann
Telefon: 03866/64-8702
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