Freiburg (ots) - Gottenheim - Ein Rollerfahrer, der am 23. Februar 2017, gegen 8 Uhr, in der Nägelseestraße in Gottenheim überprüft wurde, konnte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Da er das Fahrzeug frisiert und dadurch die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit auf zirka 60 km/h erhöht hatte, wurde der Roller fahrerlaubnispflichtig und seine mitgeführte Mofaprüfbescheinigung war somit nicht mehr ausreichend. Außerdem waren dadurch der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis erloschen.
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