170228.1 Brunsbüttel: Verstoß gegen das Seeversicherungsnachweisgesetz

Brunsbüttel (ots) - Montagmittag musste der Kapitän eines Massengutschiffes in Brunsbüttel eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil er nicht sämtliche erforderliche Papiere vorweisen konnte - ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Seeversicherungsnachweisgesetz.

Gegen 12.30 Uhr kontrollierten Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel das norwegische Massengutschiff "Landy" während der Durchschleusung von der Elbe in den Nord-Ostsee-Kanal in der Großen Südschleuse in Brunsbüttel. Dabei stellten sie fest, dass die so genannte Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung für das Schiff nicht an Bord vorhanden war. Es konnten lediglich die Unterlagen von der bestehenden Versicherung vorgelegt werden, nicht aber die Bescheinigung in Form eines Zertifikates durch den Flaggenstaat.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ordnete nach Schilderung des Sachverhalts durch die Einsatzkräfte eine Sicherheitsleistung an. Diese wurde noch an Bord in bar beglichen.

Die Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft erhielt ebenfalls Kenntnis und entschied, dass das Schiff seine Reise fortsetzen könne, da der generelle Nachweis über eine Versicherung durch die vorgelegten Unterlagen erbracht sei.

Seitens der Wasserschutzpolizei wird eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Seeversicherungsnachweisgesetz gefertigt.

Merle Neufeld

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