GBA: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat“ (IS) erlassen

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. März 2017) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen

den 19-jährigen libanesischen Staatsangehörigen Tarik A.

wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) erwirkt.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte schloss sich 2015 in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat an. Er erhielt eine militärische Ausbildung und kämpfte in der Folge im Irak für die Terrororganisation. Verletzungsbedingt kehrte er Ende November 2015 nach Syrien zurück und erlernte dort im Dezember 2015 die Herstellung von Sprengstoffen. Im Januar 2016 verließ Tarik A. Syrien und reiste in die Bundesrepublik Deutschland.

Der Beschuldigte wurde gestern im Regierungsbezirk Düsseldorf von Beamten der nordrhein-westfälischen Polizei festgenommen. Er wurde heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen ihn Haftbefehl erlassen und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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