Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. März 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 31-jährigen tadschikischen Staatsangehörigen Mukhamadsaid S.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt zu haben (§§ 129a, 129b StGB). Des Weiteren werden ihm Verstöße gegen das Waffen- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Zudem liegt dem Angeschuldigten zur Last, öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben (§ 111 Abs. 1 und 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Spätestens im Februar 2015 begab sich der Angeschuldigte nach Raqqa/Syrien und schloss sich dort dem sogenannten "Islamischen Staat" an. Er erhielt eine militärische Ausbildung an verschiedenen Waffen. In der Folgezeit wurde er an unterschiedlichen Orten im vom "IS" eroberten Gebiet als Wachmann und in der "Verwaltung" eingesetzt. Hierfür wurden ihm ein Sturmgewehr sowie eine halbautomatische Pistole zur Verfügung gestellt. Im Spätsommer 2015 lud der Angeschuldigte zudem mindestens fünf Videodateien auf das Internetportal "YouTube" hoch. Darin rief er dazu auf, sich dem "IS" anzuschließen und sich am Jihad zu beteiligen.
Der Angeschuldigte wurde am 21. Juni 2016 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 30 vom 22. Juni 2016).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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