GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 20. März 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen

den 21-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Hekmat T.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und in sechs Fällen Beihilfe zum versuchten gemeinschaftlichen Mord in jeweils mindestens einhundert Fällen (§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2, § 27 Abs. 2 StGB) geleistet zu haben. Darüber hinaus ist er wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte schloss sich Mitte des Jahres 2013 in Afghanistan der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" an. Dort erhielt ein Verhaltenstraining und lernte den Gebrauch von Schusswaffen. Anschließend beteiligte er sich an mehreren Kampfhandlungen gegen die afghanische Polizei. Dabei ging er in vier Gefechten einem Maschinengewehrschützen als Munitionsträger und Ladegehilfen zur Hand. Bei zwei weiteren Auseinandersetzungen gab er aus seinem Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow" auch selbst Schüsse in Richtung der afghanischen Polizeibeamten ab. Ob es dabei auf Seiten der afghanischen Sicherheitskräfte zu Toten oder Verletzten kam, ist unklar. Anfang 2014 hat Hekmat T. die Vereinigung verlassen.

Der Angeschuldigte wurde am 1. Dezember 2016 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 62 vom 2. Dezember 2016).



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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