Lkrs. Breisgau-Hochschwarzwald/ Emmendingen/ Freiburg/ BAB 5 Verkehrspolizei Freiburg kontrolliert den Frühauslieferverkehr – 13 Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen

Freiburg (ots) - In den frühen Morgenstunden des heutigen Freitag, den 31. März 2017, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg ab 05:30 Uhr auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Freiburg-Nord und Riegel die Kleintransporter, welche oft als Marktbestücker oder in der Handwerkerbranche beziehungsweise im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte.

Ein Kleintransporter nach dem anderen wurde von den insgesamt acht Anhaltefahrzeugen der Polizei in die Kontrollstelle mit eingerichteter Wiegestraße zugeführt. Die dortigen Beamten mussten sofort hellwach sein, um die zumeist Überladungsverstöße zu erkennen.

Hierbei wurde ein mit einem Kleintransporter beladener Autotransportanhänger verwogen, dessen zulässige hintere Achslast um 42 Prozent und zudem die Anhängelast des ziehenden Lkw um 49 Prozent überschritten war. Sieben weitere Lkw`s waren zwischen 35 Prozent und 9 Prozent überladen.

pv Ein polnischer Autotransporter hatte die zulässige maximale Höhe von 4 Meter um gleich einen halben Meter überschritten. Da sich der Transportunternehmer, die mit der Überhöhe verbundene Mehrladung mindestens eine weitere Fahrt von Spanien nach Polen gespart hat, wird hier eine Verfallsverfahren zur Gewinnabschöpfung eingeleitet.

Zeitweise sah es durch die notwendigen Umlade- und Umverteilungsmaßnahmen auf dem Kontrollplatz der Polizei aus wie auf einem offenen Warenumschlagsplatz. Wegen einer geplatzten Ölwanne musste sogar die Feuerwehr herbeigerufen werden um das ausgelaufene Motorenöl abzubinden.

Drei weitere Fahrer wurden wegen Verstößen gegen die Lenk- u. Ruhezeiten beanstandet.

Die Kontrollaktion wurde von Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach begleitet. Neben der Erfassung von zahlreichen Prüfverfahren auf sozialversicherungsrechtliche Sachveralte wurde auch ein deutscher Fahrer mit einem schweizer Autotransporter beanstandet, da dieser aus der Schweiz mit einem ungarischen Händler- und Überführungskennzeichen einen gewerbsmäßigen Autotransport nach Deutschland durchführte ohne den transportierten Pkw versteuert zu haben.

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