Rems-Murr-Kreis, Landkreis Schwäbisch Hall und Ostalbkreis: Hoverboards: Nettes Spielzeug, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum!

Aalen (ots) - Hoverboards oder auch Balance Wheels erfreuen sich zur Zeit großer Beliebtheit. Wahrscheinlich werden viele dieser Fahrzeuge auch zu Ostern verschenkt. Aber die Polizei warnt: Ein Gebrauch im öffentlichen Verkehrsraum, dazu gehören auch Gehwege und Parkplätze, ist verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

Das beliebte Spielgerät stellt ein Kraftfahrzeug dar, wodurch je nach Beschaffenheit auch eine Fahrerlaubnis erforderlich wird. Somit kann sich ein Nutzer auch dem Straftatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig machen. Eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr ist aufgrund seiner Beschaffenheit nicht möglich.

Auch Versicherungen zahlen im Falle eines Personen- oder Sachschaden nicht!

Also: Bitte nur auf privatem, nicht öffentlichen Verkehrsraum verwenden!

Weitere Infos unter: http://bit.ly/2o4HBTK

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361 580-108
E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de
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