Karlsruhe (ots) - Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (13. April 2017) auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl gegen
den 26-jährigen irakischen Staatsangehörigen Abdul Beset A.
erlassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Irak als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Islamischer Staat" (IS) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) zu haben. In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargestellt:
Der Beschuldigte schloss sich spätestens Ende 2014 im Irak dem sogenannten Islamischen Staat an. Er führte dort das Kommando über eine Einheit von etwa zehn Personen. Aufgabe seiner Einheit war es, Entführungen, Verschleppungen, Erpressungen und auch Tötungen vorzubereiten. Auch kämpfte er selbst für die Vereinigung. Im März 2015 reiste er in die Türkei aus und von dort aus Anfang 2016 weiter nach Deutschland. Auch von Deutschland aus unterhielt der Beschuldigte weiterhin Kontakte zu Mitgliedern des "IS".
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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