Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 11. April 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen
den 17-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdullah S. K.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes in drei Fällen angeklagt (§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte schloss sich nach einem Streit mit seinem Bruder spätestens Anfang des Jahres 2014 in Afghanistan den "Taliban" an. In den folgenden sechs Monaten erhielt er eine militärische Ausbildung. Unter anderen lernte er mit einem vollautomatischen Schnellfeuergewehr und einem Maschinengewehr umzugehen. Danach hielt er sich weisungsgemäß für mehrere Monate in Pakistan auf. Wieder zurück in Afghanistan kämpfte er in einer in der Provinz Baghlan agierenden Kampfeinheit der Taliban. Hierfür erhielt ein Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow" samt zugehöriger Munition. Der Angeschuldigte war mindestens an einem Angriff auf einen Polizeiposten der afghanischen Polizei sowie auf einen Posten der Nationalarmee und auf einen Konvoi ausländischer und einheimischer Truppen beteiligt. Hierbei gaben seine Mitkämpfer und er jeweils zahlreiche Schüsse auf die gegnerischen Polizisten und Militärangehörigen ab. Ob es hierbei zu Verletzen oder Toten unter den Angegriffenen kam, ist nicht bekannt. Als er mitbekam, dass Mitglieder seiner Einheit beabsichtigten, einen Jungen zu vergewaltigen, nutzte er einen nächtlichen Wachdienst zur Flucht. 2015 verließ der Angeschuldigte schließlich Afghanistan.
Der Angeschuldigte wurde am 17. November 2016 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 60 vom 18. November 2016).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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