Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (28. April 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2017
den 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen Emad A.
im Landkreis Biberach durch Spezialkräfte der baden-württembergischen Polizei festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB, §§ 1, 105 JGG).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte war zunächst Mitglied einer Kampfgruppe, die sich am syrischen Bürgerkrieg beteiligte. Im Frühjahr des Jahres 2013 hat er sich der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) als Kämpfer angeschlossen und nahm auf Seiten des IS an verschiedenen Kampfhandlungen in Syrien teil.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle@gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/