Freiburg (ots) - Am Montag, den 08. Mai 2017, ist in Frankreich ein gesetzlicher Feiertag. Entsprechend der französischen Verkehrsvorschriften besteht an Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,49 Tonnen ein Fahrverbot. Dieses Fahrverbot für Lkw gilt am Montag, den 08.05.2017, bis 22:00 Uhr.
In den vergangenen Jahren führte das Fahrverbot in Frankreich vor der Zollanlage Weil immer wieder zu langen Lkw-Staus auf zwei Fahrstreifen, der sich erst in den Nachmittagsstunden verringerte.
Vor der ehemaligen Zollanlage Neuenburg bildete sich in den Vorjahren ebenfalls immer ein langer Rückstau zum Teil auf dem Standstreifen und dem rechten Fahrstreifen, teilweise bis zu einer Länge von 15 km. Erfahrungsgemäß verringert sich der Rückstau erst in den Nachtstunden nach Aufhebung des LKW-Fahrverbots in Frankreich langsam.
Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, wird empfohlen
Bei Stau gilt:
Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt.
PV/TS
Thomas Spisla
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