Französischer Feiertag am 08.05.2017 mit Fahrverbot für Lkw – Auswirkungen in Deutschland – Informationen des Polizeipräsidiums Freiburg

POL-FR: Französischer Feiertag am 08.05.2017 mit Fahrverbot für Lkw - Auswirkungen in Deutschland - Informationen des Polizeipräsidiums Freiburg
Franz. Feiertag 08.05.17

Freiburg (ots) - Am Montag, den 08. Mai 2017, ist in Frankreich ein gesetzlicher Feiertag. Entsprechend der französischen Verkehrsvorschriften besteht an Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,49 Tonnen ein Fahrverbot. Dieses Fahrverbot für Lkw gilt am Montag, den 08.05.2017, bis 22:00 Uhr.

In den vergangenen Jahren führte das Fahrverbot in Frankreich vor der Zollanlage Weil immer wieder zu langen Lkw-Staus auf zwei Fahrstreifen, der sich erst in den Nachmittagsstunden verringerte.

Vor der ehemaligen Zollanlage Neuenburg bildete sich in den Vorjahren ebenfalls immer ein langer Rückstau zum Teil auf dem Standstreifen und dem rechten Fahrstreifen, teilweise bis zu einer Länge von 15 km. Erfahrungsgemäß verringert sich der Rückstau erst in den Nachtstunden nach Aufhebung des LKW-Fahrverbots in Frankreich langsam.

Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, wird empfohlen

- bei der Disposition die Fahraufträge in Richtung Frankreich auf einen Ausweichtermin zu legen, - rechtzeitig einen Parkplatz an der Autobahn oder einem Tank- und Rasthof aufzusuchen, - ggf. auch auf die Parkplätze in der Gegenrichtung auszuweichen - Verkehrswarnfunkdurchsagen zu beachten.

Bei Stau gilt:

- nicht überholen, - zeitlich temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten, - auf rechtem Fahrstreifen aufreihen, - am Kolonnenende Warnblinklicht einschalten und - Ein- u. Ausfahrten von Parkplätzen und Anschlussstellen freihalten.

Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt.

PV/TS

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Thomas Spisla
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