Freiburg (ots) - 06.05.2017, 16:33 Uhr Am Samstagnachmittag parkte eine 42 jährige ihren Pkw vor ihrer Haustür in der Hinterdorfstraße. Sie öffnete die Tür und achtete dabei nicht auf den rückwärtigen Verkehr. Es kam somit zu einem Schadensereignis. Die Polizisten, welche den Unfall aufnahmen, stellten die notwendigen Daten fest. Hierbei fiel auf, dass die Unfallverursacherin, welche seit 2014 einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, lediglich eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt. Die Dame kam somit ihrer Pflicht nicht nach, die Fahrerlaubnis in Deutschland neu zu beantragen. Hierfür haben sog. Nicht-EU-Bürger eine Frist von sechs Monaten. Die Frau muss sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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