Freiburg (ots) - Sundgauallee/Thannhauserstraße - Am Montag, 08.05.2017, kam es gegen 17:20 Uhr zu einer Konfliktlage im Straßenverkehr, die nach derzeitigem Kenntnisstand damit endete, dass ein 42 Jahre alter Mann von einem Kleintransporter angefahren wurde. Die Ermittlungen laufen bei der Verkehrspolizei Freiburg.
Nach aktuellem Kenntnisstand soll ein 59 Jahre alter Mann mit seinem weißen Ford Transit (Kleintransporter) zunächst von einem Parkplatz rückwärts auf die Sundgauallee (Höhe Haus Nr. 50) eingefahren sein. Der später verletzte 42 Jahre alter Mann soll gemeinsam mit seiner Freundin und seiner Tochter im Kleinkindalter mit seinem grünen Opel Sintra (Pkw) die Sundgauallee in östliche Richtung gefahren sein, seinen Pkw wegen des Einfahrenden verlangsamt und gehupt haben. Der Transit soll daraufhin angehalten haben, um den Pkw durchzulassen, diesem aber anschließend nachgefahren sein (Sundgauallee in östlicher Richtung). Hierbei soll es zu einem Überholvorgang gekommen sein, aufgrund dessen der Pkw bremsen musste. Weitere Bremsmanöver sollen gefolgt sein.
Der Kleintransporter soll dann auf das Gelände der Esso-Tankstelle abgebogen und über das Tankstellengelände in die Thannhauserstraße gefahren sein. Der 42-Jährige soll seinen Pkw abgestellt haben und dem 59-Jährigen zu Fuß gefolgt sein. In der Thannhauserstraße soll der 59-Jährige dann den 42-Jährigen mit seinem Kleintransporter angefahren haben, als dieser versuchte, ihn durch Gesten, anzuhalten. Anderer Aussage zur Folge soll er vor den Transporter gesprungen und dann angefahren worden sein. Der Angefahrene soll in der Folge gestürzt und am Arm verletzt worden sein. Der Transporter soll weiter gefahren sein.
Die beiden Fahrzeugführer stehen fest. Unklar sind noch die genauen Abläufe der Geschehnisse, weshalb Zeugen des Vorfalls gebeten werden, sich mit der Verkehrspolizei Freiburg unter der Rufnummer 0761 882 3100 in Verbindung zu setzen. Diese Rufnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Wer ein Kraftfahrzeug führt übernimmt Verantwortung. Verärgerung über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sollte niemals zu unbedachten oder unangemessenen Handlungen im Straßenverkehr oder zu Verkehrsverstößen bzw. Straftaten führen, da hiermit beachtliche Gefahren für sich und andere einher gehen können. Im Straßenverkehr hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästig wird.
dk
Herrn Klose
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