Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (10. Mai 2017) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohnungen von drei namentlich bekannten Beschuldigten sowie weitere Räumlichkeiten in Bayern, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsuchen. An den Maßnahmen sind Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts, der Landeskriminalämter Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie des Polizeipräsidiums Oberpfalz beteiligt.
Zwei der Beschuldigten sind verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" beteiligt zu haben (§ 129 b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Der dritte Beschuldigte steht in Verdacht, den sogenannten Islamischen Staat unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5 StGB). Darüber hinaus wird gegen zwei Beschuldigte wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Die Beschuldigten sollen dem Umfeld der gesondert Verfolgten Abd Arahman A.K. (vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 2. Juni 2016) und Ahmad A. A. (vgl. Pressemitteilung Nummer 43 vom 5. Mai 2017) angehören.
Festnahmen sind nicht erfolgt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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