Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Mai 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen
den 28-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Muhammad Aafaq I.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Lashkar-e Taiba" (LeT) beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die radikal-religiöse Vereinigung "Lashkar-e-Taiba" (übersetzt: Armee der Reinen) verfolgt das Ziel, das unter indischer Verwaltung ste¬hende Kaschmir-Gebiet (Jammu und Kaschmir) an Pakistan anzuschließen und das islamische Recht einzu¬führen. Fernziel ist die Schaffung von islami¬schen Staaten in den von Muslimen domi¬nierten Territorien Südasiens. Seit dem Eingreifen der USA und der International Security Assistance Force (ISAF) in den Konflikt in Afghanistan im Jahr 2001 sieht die LeT auch die westliche Welt als Feind an.
Das Operationsgebiet der LeT umfasst sowohl die Provinz Jammu und Kaschmir als auch das Kernland In¬diens. Die bisherigen Anschläge der LeT richteten sich vor allem gegen die indi¬schen Sicherheitskräfte sowie gegen zivile und militärische indische Einrichtungen. Bei den Anschlägen an fünf Orten in Mumbai vom 26. bis 29. Novem¬ber 2008 griffen Mitglieder der LeT erstmals gezielt jüdische Einrichtungen und auslän¬dische Staatsbürger an. Dabei wurden insgesamt 170 Menschen getötet und über 200 verletzt.
Der Angeschuldigte schloss sich spätestens im Sommer 2008 der LeT an. Er ging davon aus, dass die LeT lediglich für die Unabhängigkeit des Kaschmir kämpfe und wollte diesen Kampf unterstützen. Unmittelbar nach seinem Beitritt durchlief er über einen Zeitraum von mindestens fünf Monaten in einem Stützpunkt der LeT in der Gegend um Mansehra (Pakistan) eine militärische Ausbildung. Unter anderem wurde er in der Handhabung von Sturmgewehren des Typs Kalaschnikow, Raketenwerfern, Handgranaten, Pistolen und Minen unterwiesen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wechselte der Angeschuldigte in einen anderen ebenfalls in der Gegend um Mansehra befindlichen militärischen Stützpunkt der LeT. Dort erhielt der Angeschuldigte ein vollautomatisches Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow samt zugehöriger Munition und wurde als Ausbilder für neue Rekruten eingesetzt.
Der Angeschuldigte erfuhr im Laufe der Zeit, dass die LeT vom pakistanischen Geheimdienst unterstützt wird und die LeT in Kooperation mit den Taliban Kämpfer nach Afghanistan entsendet. Dies widersprach der Motivlage des Angeschuldigten. Daher nutzte er Ende 2011 eine sich ihm bietende Gelegenheit zur Flucht.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle@gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/