Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 28. April 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen
den 28-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdul Jawad A. K., den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdoulfatah A., den 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdulrahman A. A. und den 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdalfatah H. A.
erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus werden den Angeschuldigten Abdul Jawad A. K., Abdoulrahman A. A. und Abdalfatah H. A. Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 VStGB) sowie Mord (§ 211 StGB) in 36 Fällen vorgeworfen, dem Angeschuldigten Abdul Jawad A. K. zudem ein weiterer Mord (§ 211 StGB) in zwei Fällen und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Ende des Jahres 2011 war der Angeschuldigte Abdul Jawad A. K. in Syrien an der Gründung einer jihadistischen Kampfeinheit (Katiba) gegen das syrische Regime beteiligt, der sich in der Folgezeit die übrigen Angeschuldigten anschlossen. Die Gruppe war ab Herbst 2012 Bestandteil der Terrororganisation Jabhat al-Nusra und nahm unter anderem an verschiedenen Gefechten in der syrischen Provinz Rakka teil. Die Angeschuldigten waren zunächst mit Sturmgewehren des Typs AK-47 Kalaschnikow ausgerüstet, später auch mit Handgranaten, Raketenwerfern, Maschinengewehren und Panzerfahrzeugen.
Im November 2012 tötete der Angeschuldigte Abdul Jawad A. K. zwei syrische Regierungssoldaten mittels einer Handgranate.
Im März 2013 töteten die Angeschuldigten Abdul Jawad A. K., Abdulrahman A. A. und Abdalfatah H. A. auf einem Müllplatz in der Nähe der syrischen Stadt Tabka insgesamt 36 Mitarbeiter der syrischen Regierung, die zuvor bei der Eroberung der Stadt Rakka gefangen genommen worden waren. Die Hinrichtungen erfolgten in Vollstreckung eines Urteils eines Scharia-Richters der Jabhat al-Nusra.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erließ teilweise unter ihren Alias-Personalien Haftbefehle gegen die Beschuldigten. Sie befinden sich seitdem (vgl. Pressemitteilungen Nummern 27/2016, 69/2016 und 22/2017 vom 2. Juni 2016, 20. Dezember 2016 und 2. März 2017) in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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