Göppingen (ots) - Am gestrigen Mittwoch, 17.05.2017, gegen 23.00 Uhr, befand sich die Besatzung eines Polizeihubschraubers im Rahmen eines Fahndungseinsatzes über dem Stadtgebiet Stuttgart. Hierbei wurden die Piloten mehrere Male von einem Balkon aus mit einem Laserpointer geblendet.
>Mittels des Kamera- und Wärmebildsystems des Polizeihubschraubers konnte die genaue Örtlichkeit der Laserabgabe schnell ermittelt werden und der Täter beweissicher aufgezeichnet werden. Eine Streifenbesatzung des Polizeipräsidiums Stuttgart traf den Täter in seiner Wohnung an und konnte den Laserpointer sicherstellen.
Da die Hubschrauberbesatzung Laserschutzbrillen trug kam es zu keiner Gesundheitsschädigung. Durch einen Laserstrahl der direkt das Auge trifft, können Stellen der Netzhaut dauerhaft geschädigt werden und schwere, irreparable Augenschäden verursacht werden.
Strafrechtlich stellt dies einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gemäß §315 StGB dar und wird mit aller Konsequenz verfolgt. Das Polizeipräsidium Stuttgart ermittelt im konkreten Fall.
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