Gernsbach (ots) - Eine 26 Jahre alte Frau musste am späten Montagvormittag erkennen, dass über drei Promille kein guter Wegbegleiter beim Autofahren sind. Während ihrer abschüssigen Fahrt auf dem Heinrich-Lücker-Weg streifte die Ford-Fahrerin kurz nach 11.30 Uhr einen Begrenzungsstein am rechten Straßenrand und geriet hierdurch ins Schleudern. Die Folge war, dass sie im weiteren Verlauf eine Böschung hinunter rollte und sich dabei minimale Verletzungen zuzog. Während der Ford mit einem Kranwagen geborgen werden musste, stand der Dame eine Blutentnahme bevor. Nach Auswertung der Blutprobe droht der Mittzwanzigerin der Verlust ihres Führerscheins in Verbindung mit einer Strafanzeige. Der Sachschaden am Unfallwagen beläuft sich auf ungefähr 5.000 Euro. Ein Fremdschaden ist nach ersten Feststellungen nicht entstanden.
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