Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (31. Mai 2017)
den 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ahmet A. A.
in Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB). Darüber hinaus wird ihm ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG).
Der Beschuldigte wurde noch am gleichen Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte schloss sich im Jahr 2012 im syrischen Bürgerkrieg einer von dem gesondert Verfolgten Abdul Jawad A. K. (vgl. Pressemitteilung Nummer 50 vom 17. Mai 2017) angeführten und zur terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) gehörenden Kampfeinheit an. Während seiner etwa zweijährigen Mitgliedschaft beteiligte er sich an Kampfhandlungen gegen Truppen des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad, unter anderem im Sommer des Jahres 2013 in der Stadt Tabka/Syrien. Dabei war er stets mit einem Schnellfeuergewehr des Typs Kalaschnikow bewaffnet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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