Wiesbaden (ots) - Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 % (2015: 32 %) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud (siehe auch BKA-Informationskampagne im Social Web #CEOFraud #BKA).
Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 % mehr als im Vorjahr.
Die FIU-Dienststellen sind weltweit eng vernetzt. Wie wichtig das ist, zeigte sich in einem Fall von CEO-Fraud im letzten Jahr. Hier konnte zusätzlich rund eine Million Euro im Ausland gesichert und innerhalb kürzester Zeit zurückgeführt werden. Die Mitarbeiterin eines Unternehmens in Deutschland hatte diesen Betrag ins Ausland überwiesen. Sie war einem Betrüger aufgesessen, der sich als Geschäftsführer ausgegeben und sie unter einem Vorwand zu der Überweisung veranlasst hatte.
Auch die Terrorismusbekämpfung stand 2016 erneut im Fokus der FIU. Allein seit Juli 2016 gab es mehr Terroranschläge mit islamistischem Hintergrund in Deutschland als im gesamten Jahrzehnt zuvor. Im Nachgang zu diesen Taten erhielt die FIU zahlreiche Geldwäscheverdachtsmeldungen, die deutlich machten, dass die Terroristen nicht vollstaÌ^ndig im Verborgenen agierten, sondern auch am Finanzmarkt teilnahmen und dort ihre Spuren hinterließen.
Herausforderung und Aufgabe für die Zukunft ist es daher, auffällige Verhaltensmuster bei Finanztransaktionen mit terroristischem Hintergrund bereits im Vorfeld besser zu erkennen und damit geeignete Parameter für eine nachhaltige Prävention zur VerfuÌ^gung stellen zu können.
Die FIU im BKA blickt auf eine erfolgreiche Arbeit im Bereich der Verbrechensbekämpfung zurück: Seit ihrer Gründung im August 2002 bis Ende 2016 wurden insgesamt über 210.000 Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU übermittelt. Zusammen mit den dafür ebenfalls zuständigen Spezialdienststellen der Bundesländer wurden die übermittelten Geldwäscheverdachtsmeldungen einer lückenlosen Analyse unterzogen.
Das Instrument der Verdachtsmeldung erwies sich vor allem im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität als hilfreich. In den letzten 10 Jahren wurden insgesamt 107 OK-Verfahren eingeleitet, denen eine Geldwäscheverdachtsmeldung zugrunde lag. Das sind durchschnittlich 5 % aller in Deutschland geführten OK-Verfahren.
Der FIU Jahresbericht 2016 ist der letzte des Bundeskriminalamtes. Am 26.06.2017 wird die FIU in den Geschäftsbereich der Generalzolldirektion und damit in das Ressort des Bundesfinanzministeriums verlagert.
Den vollständigen Bericht sowie weitere Informationen zur Arbeit der FIU finden Sie unter www.bka.de.
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