Hinweis auf das Bade- und Schwimmverbot im Neckar im Zusammenhang mit den in diesem Jahr geplanten Castor-Transporten

Göppingen (ots) - Aufgrund der in diesem Jahr stattfindenden Castor-Transporte auf dem Neckar von Obrigheim nach Neckarwestheim weist die Polizei ausdrücklich auf das gemäß Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung bestehende Bade- und Schwimmverbot hin.

Das Schwimmen und Baden in Schleusenbereichen, im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten, an durch Verbotsschild gekennzeichneten Stellen und im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke oder eines Wehres ist verboten. Badende und Schwimmende an anderen Stellen haben sich zudem so zu verhalten, dass ein in Fahrt befindliches Fahrzeug oder Verband nicht behindert wird.

Für Schwimmer im Neckar, die sich im Nahbereich des Transports oder von begleitenden Booten befinden, können durch entstehende Sogwirkungen und Wellenschlag unkalkulierbare Risiken bis hin zur Lebensgefahr entstehen. Zudem herrschen im Bereich von Schleusanlagen oder Brücken extreme Strömungsverhältnisse, welche eine große Gefahr für Schwimmer darstellen.

Die Polizei wird Zuwiderhandlungen konsequent verfolgen und zur Anzeige bringen.

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