Baden-Baden / Ortenau / Rastatt (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Baden-Baden, der Landratsämter Ortenau und Rastatt sowie des Polizeipräsidiums Offenburg
Da Unbekannte ihre zurückgelassene Feuerstelle am Ufer des Herrenwieser Sees bei Forbach nicht richtig abgelöscht hatten, kam es dort am Donnerstagmorgen gegen 10 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz. Dem frühen Entdecken des Brandes und den schnellen Löscharbeiten ist es zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist. Die polizeilichen Ermittlungen zu den Verursachern wurden aufgenommen.
Momentan besteht für die Ortenau und die Stadt- und Landkreise Baden-Baden und Rastatt die zweithöchste bis höchste Waldbrandgefahrenstufe. Die Behörden und das Polizeipräsidium Offenburg warnen daher vor den akuten Gefahren.
Neben dem allgemeinen Rauchverbot im Wald von März bis Oktober, dürfen brennende Zigaretten nicht aus dem Autofenster geworfen werden, verdeutlicht der Pressesprecher der Stadt Baden-Baden Roland Seiter. Auch Glasflaschen oder -scherben dürfen nicht in Wald und Flur landen. Sie wirken bei Sonneneinstrahlung wie Brenngläser und können so ohne weiteres Zutun Feuer entfachen. Auch an den erlaubten und dafür vorgesehenen Stellen muss offenes Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Aufkommender Wind, so Walter Voß vom Amt für Waldwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis, kann eine nicht vollständig erkaltete Glut wieder entfachen. Das Grillen mit eigenen, tragbaren Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet. Die starken Niederschläge um Fronleichnam haben, so Voß, wegen der geringen Winterschmelze und der historisch niedrigen Grundwasserstände nicht ausgereicht, um die momentane Gefahr zu vermindern. Wird ein Feuer oder Rauch im Wald entdeckt, muss unverzüglich der Notruf 112 oder 110 mit einer präzisen Ortsangabe verständigt werden. Notfalls sollte der Anrufer das Eintreffen der Feuerwehr abwarten und den Ort des Geschehens zeigen. Wer in den Wald geht sollte, so bittet das Landratsamt Raststatt weiter, die Zufahrtswege frei halten und die Fahrzeuge an dafür geeigneten Stellen parken. Auf trockenen Gräsern kann aber schon ein heiß gelaufener Auto-Katalysator einen Brand entfachen. Die trockene Witterung hat in den Zuständigkeitsbereichen der Ämter bereits mehrfach zu Flächenbränden geführt. Eine Besserung der Situation, die auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes verfolgt werden kann (www.dwd.de), wird erst nach ausgiebigen Regenfällen erwartet. Diese sind bislang nicht in Sicht.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen einer beispielsweise fahrlässigen Brandstiftung, können Verursacher gegebenenfalls auch zivilrechtlich für die Kosten in Haftung genommen werden.
Weitere Hinweise und Informationen zum Thema sind auch bei den zuständigen Stadt- und Landkreisen zu erhalten.
/rs
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/