Freiburg – Haslach: Wucher bei Beauftragung eines Schlüsseldienstes

Freiburg (ots) - Am 25.06.2017, gegen 12.00 Uhr, bestellte ein 32-jähriger Freiburger einen Schlüsseldienst, da er aufgrund medizinischer Umstände bewegungsunfähig war und keine anderen Personen einen Schlüssel für seine Wohnung hatten. Dazu informierte er sich über das Internet und wählte eine 0800-Nummer. Als der Schlüsseldienst mit Sitz in Nordrhein-Westfalen eintraf, verlangte dieser sofort eine schriftliche Auftragsbestätigung mit diversen Aufschlägen. Nach ersten Differenzen öffnete der Schlüsseldienst schließlich die Türe und verlangte sofort die schriftliche Bestätigung der Rechnung in Höhe von mehr als 400 Euro.

Dem Auftraggeber erschien der Betrag zu hoch, weshalb er die Polizei verständigen ließ. Die Polizei stellte die Personalien der Beteiligten fest und leitete Ermittlungen wegen Wucher ein.

Die Polizei rät in solchen Fällen:

-Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
-Vereinbaren Sie einen Festpreis. Fragen Sie nach möglichen Zuschlägen.
-Beauftragen Sie ortsansässige Betriebe, fragen Sie nach den Anfahrtskosten.
-Hinterlegen Sie einen Ersatzschlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person.

-Bezahlen Sie auf Rechnung. Der Schlüsseldienst hat keinen Grund, von Ihnen Sofortzahlung zu verlangen und ein seriöser Betrieb wird dies auch nicht tun. Wird Druck auf Sie ausgeübt, rufen Sie die 110!

ts

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Thomas Spisla
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