Hagen (ots) - Eine 34-jährige Geschädigte wollte in einer Filiale der Sparkasse auf der Boeler Str. einen Geldbetrag abheben. Bevor sie das Geld aus dem Auswurfschacht nahm ging sie zum Kontoauszugsdrucker. Diesen Moment nutzte eine unbekannte weibliche Person, die den Raum betrat und zum Automaten ging. Da eine tatsächliche Abbuchung nachvollziehbar ist, muss diese Person den Geldbetrag entnommen haben.
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