Freiburg (ots) - Am Dienstag, 04.07.2017, stellte die Verkehrspolizei Freiburg (Video- und Messtechnik) gleich zwei Verstöße bei Fahrzeugen mit deutlich erhöhter Geräuschentwicklung fest. Bei einer Kontrollstelle auf Gemarkung St. Märgen (L 126) wurde ein Oldtimer (Jaguar E-Typ, Baujahr 1965) überprüft. Er fiel auf, da kein vorderes Kennzeichen montiert war. Der Standgeräuschwert lag bei 93 Dezibel - 79 dB wären normal gewesen.
Am selben Tag wurde in Freiburg, auf der Heinrich-von-Stephan-Straße, ein Chevrolet Camino (Baujahr 1968) einer Kontrolle unterzogen. Dessen Standgeräuschwert lag bei 107 dB. Laut Fahrzeugschein wären 93 dB zu erwarten gewesen.
Eine Erhöhung von 10 dB entspricht dabei einer Lautstärkeverdoppelung. Veränderungen am Abgas- und Geräuschverhalten sind kein Kavaliersdelikt. In der Regel werden hohe Bußgelder fällig und die technische Änderung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Jerry Clark
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