Freiburg (ots) - Breisach - Ohne gültige Fahrerlaubnis war am 10. Juli 2017, gegen 13 Uhr, ein 15-Jähriger mit seinem Motorroller auf der Landesstraße 114 zwischen Breisach und Ihringen unterwegs. Der junge Mann wurde einer Kontrolle unterzogen, da sein Sozius keinen Helm trug. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung war, die ihn nicht zum Fahren des ungedrosselten Rollers berechtigt. Ebenfalls ohne Fahrerlaubnis war ein weiterer Rollerfahrer in der Straßburger Straße in Breisach unterwegs. Der 16-Jährige wurde am 10. Juli 2017, gegen 14:15 Uhr, angehalten und kontrolliert, da er sein Zweirad ohne den vorgeschriebenen Sicherheitshelm führte. Während der Überprüfung räumte er ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Die Fahrzeugschlüssel wurden jeweils sichergestellt und den Erziehungsberechtigten übergeben. Beide Zweiradfahrer werden angezeigt.
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