Freiburg (ots) - Der Halter eines PKW meldete der Polizei am 12.07.17, gegen 08.00 Uhr, eine Unfallflucht zu seinem Nachteil. Er war davon ausgegangen, dass in der Nacht zuvor ein unbekannter Fahrzeugführer gegen seinen geparkten Pkw gefahren war. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der o.g. Fahrzeughalter den Schaden am Abend zuvor vermutlich selbst verursacht hatte. Er war beim rückwärts Einparken gegen den Pfosten einer Parkplatzabgrenzung gefahren. Korrespondierende Spuren konnten festgestellt werden. Da ein durchgeführter Alkomattest deutlich auf Restalkohol hinwies und der Unfallverursacher Nachtrunk geltend machte, wurden ihm in einer Klinik zwei Blutproben entnommen. Er muss mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis rechnen.
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