Rampe (ots) - In einem beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren sind die polizeilichen Exekutivmaßnahmen des gestrigen Tages in unserem Land in Kooperation von BKA und LKA M-V geführt und dabei von weiteren Beamten der Landespolizei M-V unterstützt worden.
Die Lageentwicklung in diesem Ermittlungsverfahren in der Nacht zum 26.07.2017 machte ein schnelles Handeln notwendig. Daraufhin hat das BKA in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt M-V drei Personen vorläufig festgenommen. Beginnend als Ad-hoc-Lage waren in der Folge auf Grundlage des Strafprozessrechts mehrere Objekte zu durchsuchen, freiheitsentziehende Maßnahmen durchzuführen und Folgemaßnahmen, darunter weitere Durchsuchungen, Vernehmungen sowie Erkennungsdienstliche Behandlungen, zu realisieren.
Nach Abschluss dieser Maßnahmen lagen seitens des GBA die Voraussetzungen für den Erlass von Haftbefehlen nicht vor. Damit war für das Landeskriminalamt M-V am Nachmittag des gestrigen Tages die Möglichkeit der Ingewahrsamnahme der Personen nach Polizeirecht des Landes M-V zu prüfen. Das zuständige Amtsgericht in Güstrow ist daraufhin unmittelbar und damit frühzeitig in Kenntnis gesetzt und in den Entscheidungsprozess einbezogen worden. Die entsprechenden Anträge sind dem zuständigen Richter anschließend zeitnah vorgelegt worden. In der Folge hat das Amtsgericht Güstrow diese abgelehnt (sh. PM des AG Güstrow).
Das Landeskriminalamt M-V bedauert, dass das Amtsgericht Güstrow in seiner Entscheidung die notwendigen Maßnahmen zur Begründung des Antrages nicht entsprechend gewürdigt hat. Unabhängig davon vertritt das Landeskriminalamt M-V den Standpunkt, alles dafür getan zu haben, die im Polizeirecht geforderte unverzügliche Entscheidung des Richters herbeizuführen.
Die Entscheidung des Landgerichts Rostock als Beschwerdegericht bleibt abzuwarten.
Der Pressevorbehalt zum Ermittlungsverfahren liegt weiterhin beim GBA.
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