GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes aufgehoben

Karlsruhe (ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute (28. Juli 2017) den Haftbefehl gegen den

30-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdullah P.

aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Jahr 2002 in Afghanistan der Vereinigung "Hizb-e-Islami" angeschlossen und im Zeitraum von 2004 bis 2008 in zwei Fällen amerikanische und afghanische Soldaten angegriffen zu haben. Hierbei sollen bei einem Angriff mindestens 16 Soldaten getötet worden sein. Unklar ist, ob bei dem weiteren Angriff Soldaten verletzt oder getötet wurden (vgl. Pressemitteilung Nummer 28 vom 28. März 2017).

Die weiteren Ermittlungen konnten den dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht weiter erhärten. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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