Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (31. Juli 2017) die Ermittlungen gegen
den 26-jährigen Ahmad A.
wegen des Messerattentats vom 28. Juli 2017 in einem Hamburger EDEKA-Markt wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen. Dem Beschuldigten wird Mord sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen zur Last gelegt.
Am Nachmittag des 28. Juli 2017 gegen 15.00 Uhr begab sich Ahmad A. in die EDEKA-Filiale in der Fuhlsbütteler Str. in Hamburg. Dort entnahm er aus dem Sortiment des Marktes ein Kochmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 cm. Mit diesem Messer stach er auf den unmittelbar in seiner Nähe stehenden Kunden Mathias P. ein. Mathias P. erlitt mehrere Stichwunden, in deren Folge er noch im Supermarkt verstarb. Anschließend stach Ahmad A. auf einen weiteren Kunden ein und fügte ihm akut lebensbedrohende Verletzungen zu. Danach verließ der Beschuldigte die EDEKA-Filiale. Auf der Straße stach er auf drei weitere Menschen ein und versetzte ihnen ebenfalls Stichverletzungen. Ahmad A. wurde schließlich von Passanten gestellt und festgehalten.
Es bestehen bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass
Die weiteren Ermittlungen haben allerdings nähere Erkenntnisse zur Motivlage des Attentäters erbracht. Danach liegt ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe. Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte selbst radikalisiert hat. Seinen Angaben zufolge hat er sich seit geraumer Zeit mit radikal-islamistischen Themen beschäftigt. Zwei Tage vor der Tat habe er sich schließlich für eine entsprechende Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich infolgedessen entschlossen, ein Attentat zu begehen, verbunden mit der Hoffnung, als Märtyrer zu sterben.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft die besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG angenommen und die Ermittlungen übernommen.
Die Bundesanwaltschaft wird heute um 17.00 Uhr über den aktuellen Stand der Ermittlungen informieren. Zu diesem Zweck wird die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft eine Erklärung vor Medienvertretern abgeben.
Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis 16.00 Uhr, bei der Pressestelle der Bundesanwaltschaft per E-Mail zu akkreditieren (E-Mail presse@generalbundesawalt.de). Dabei sind der Name und das Geburtsdatum mitzuteilen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
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