Freiburg (ots) - Gestern Morgen fuhr eine 61 Jahre alte Frau mit ihrem E-Scooter direkt auf eine Polizeistreife zu. Zum einen war die Dame ohne Helm unterwegs, zum anderen bestand für ihren Elektroroller kein Versicherungsschutz. Sie wird deshalb bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Für solche E-Scooter besteht neben der Versicherungs- auch eine Betriebserlaubnis- oder sogar Zulassungspflicht, da ihre Höchstgeschwindigkeit in der Regel über 6 km/h liegt. Natürlich ist auch eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.
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Polizeipräsidium Freiburg
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Mathias Albicker
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