Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Missachtung der Vorfahrt sieht ein 19-jähriger Nußlocher Opel-Fahrer einer Anzeige entgegen. Er hatte am Montag gegen 16.30 Uhr dem Motorradfahrer beim Abbiegen von der Parkstraße auf die B 3 die Vorfahrt nicht gewährt, so dass der 27-Jährige stürzte und sich Verletzungen zugezogen hatte. Zu einer Berührung zwischen Motorrad und Auto kam es nicht. Nach der Erstversorgung wurde der Mann schließlich in einem nahegelegenen Krankenhaus weiterbehandelt. Ein Angehöriger kümmerte sich um das Motorrad.
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
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