Freiburg (ots) - Im vergangenen Monat machten zwei Jugendliche Schießübungen mit sogenannten Softairwaffen auf einem Grundstück. Das führte zu einem großen Polizeieinsatz, denn weder dem Mitteiler noch den eingesetzten Polizeibeamten war es auf den ersten Blick möglich zu erkennen, ob es sich bei diesen Waffen um "echte" handelt oder nicht. Denn meist sind es Nachbildungen von echten Schusswaffen und kaum von diesen zu unterscheiden. Bei den täuschend echt aussehenden Waffen ist die permanente Gefahr, dass eine vermeintlich harmlose Handlung zur Tragödie werden kann. Sie unterliegen deshalb als sogenannte Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht und dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.
Softairwaffen verschießen mittels Federdruck, Gas oder eines elektromechanisch betriebenen Druckluftsystems Rundkugeln aus verschiedenen Materialien. Dabei kommt es auf die Bewegungsenergie der Geschosse an, welcher waffenrechtlicher Beurteilung sie unterliegen. Ab einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 Joule müssen die Waffen gekennzeichnet sein ("F" im Fünfeck) und sind erst ab 18 Jahren frei verkäuflich. Ab 7,5 Joule sind sie waffenscheinpflichtig.
Bei Kindern und Jugendlichen besteht oftmals besonderes Interesse an solchen Waffen, denn sie werden häufig als Spielgerät angeboten. Aber Vorsicht: Softairwaffen fallen unter das Waffengesetz! Auch aus dem Ausland stammende Softairwaffen unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach dem Waffengesetz und sind - sofern diese Kennzeichnung fehlt - wie scharfe Schusswaffen zu behandeln. Sofern die waffenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist ihre Einfuhr verboten.
Im vorliegenden Fall war es dem besonnenen Verhalten der Polizeibeamten zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden die Waffen zunächst nicht aus der Hand gelegt. Offenbar war den Jungs der Ernst der Lage nicht bewusst. Die Beamten blieben ruhig, handelten überlegt und konnten die Jungs letztlich entwaffnen. Sämtliche Waffen samt Zubehör und Munition wurden beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt.
(Bild: Polizeipräsidium Freiburg)
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