Rastatt (ots) - Eine Urlaubsvertretung für die etatmäßige Zeitungsausträgerin hatte für eine 17-Jährige im Verlauf des Samstagmittags schmerzhafte Folgen. Die junge Dame ging kurz vor 16 Uhr ihrer Tätigkeit nach und betrat hierbei ein Anwesen in der Weststraße. Als sie durch das verschlossene Hoftor trat, wurde sie von dem "Hauswächter" gebissen und erlitt hierbei leichte Verletzungen. Dem Hundehalter kann indes kein strafbarer Vorwurf gemacht werden. Er hatte sein Grundstück mit einem gut sichtbaren Hinweisschild versehen und auf die "Hofherrschaft" seines Hundes hingewiesen.
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