Karlsruhe (ots) - Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde gestern (23. August 2017)
der 46-jährige vietnamesische Staatsangehörige Long N. H.
von der Tschechischen Republik zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Der Beschuldigte war am 12. August 2017 in Tschechien festgenommen worden und befand sich seither dort in Auslieferungshaft. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. August 2017.
Der Beschuldigte ist der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB) dringend verdächtig. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen mietete Long N. H. in Prag/Tschechische Republik für den Zeitraum vom 20. bis 24. Juli 2017 einen Transporter der Marke Volkswagen und brachte das Fahrzeug am ersten Tag der Anmietung nach Berlin. Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin auf offener Straße in Berlin in den von Long N. H. angemieteten Transporter gezerrt. Xuan Thanh Trinh wurde nach der Tat gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht und befindet sich dort im staatlichen Gewahrsam.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nummer 69 vom 10. August 2017).
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle@gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/