Besondere Verkehrsregelung für den „Politischer Gillamoos-Montag“


31.08.2017, PP Niederbayern

Besondere Verkehrsregelung für den „Politischer Gillamoos-Montag“
ABENSBERG, LKRS. KELHEIM. Die Planung größerer Veranstaltungen steht seit Monaten im Zeichen der allgemeinen Gefährdungslage. Auch vor dem Gillamoos, und hier insbesondere vor dem weit über die Grenzen hinaus bekannten „Politischen Gillamoos-Montag“, hat sie nicht Halt gemacht. Die Einschränkungen sind an diesem Tag vor allem für die Autofahrer von Bedeutung.


Erstmals wird die Staatsstraße 2144 (innerorts bezeichnet als Münchner Straße) im Bereich des Festgeländes von 09.30 - 13.00 Uhr komplett gesperrt. Auswirkungen wird dies nicht nur auf die Gillamoos-Besucher, sondern auch auf den normalen Durchfahrtsverkehr haben.

Die Polizei empfiehlt allen Fahrzeuglenkern den Weg über die B 301 (Deutsche Hopfenstraße) nach Abensberg, bzw. auf der Staatsstraße 2144 an Abensberg vorbei, zu nehmen. Insbesondere der Verkehr aus Richtung Regensburg sollte keinesfalls bereits an der ersten Einfahrt (Kreuzung B 16 / Staatsstraße 2144) in den Stadtbereich einfahren - bitte fahren sind auf der B 16 einige Kilometer weiter und nehmen sie die Zufahrt über die B 301.

Im innerstädtischen Bereich stehen keine Parkplätze für die Veranstaltung auf dem Festplatz zur Verfügung. Die Besucher des werden gebeten, die ausgeschilderten Parkplätze südlich und westlich des Festplatzes zu benutzen.

Die Polizei weist darauf hin, die Verkehrsregeln für den ruhenden Verkehr (Haltverbote, Feuerwehranfahrtszonen, aber auch Parken in der freien Natur, d. h. Grünflächen außerhalb der Ortschaft) zu beachten. „Opfern“ sie einige Euro für einen regulären Parkplatz und sparen sie sich die Kosten einer Verwarnung (15 € und mehr und ggf. das Abschleppen ihres Fahrzeuges).

Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, 09421-868-1014, veröffentlicht: 01.09.2017, 08.30 Uhr