Schwalm- Waffenamnestie in Kraft – Waffen können bei Polizei und Waffenbehörde abgegeben werden

Abgegebene Waffen bei der Waffenamnestie 2009

Homberg (ots) - Schwalm-Eder-Kreis Waffenamnestie 2017 - Waffen und Munition können bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden Am 06.07.2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 01.07.2018 gilt, ergibt sich u. a. eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Bereits im Jahr 2009 gab eine solche Waffenamnestie, damals wurden insgesamt 445 Waffen bei der Polizei und der Waffenbehörde abgegeben. Unter diesen Waffen befanden sich 215 scharfe Schusswaffen und 194 sonstige Schusswaffen, dazu gehören z. B. Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit einem besonderen Prüfzeichen (PTB). Weiterhin wurden auch Messer, Macheten, Säbel, Schlagstöcke und Totschläger abgegeben. Ziel der erneuten Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder z. B. geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sog. Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und sog. Schreckschusswaffen. Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie. Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden. Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei (Tel.: 05681/774-0) oder Waffenbehörde (Tel.: 05681/775-360; -369;- 364 und -365) in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen. Markus Brettschneider, PHK - Pressesprecher -

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