Rastatt (ots) - Weil das rechte Abblendlicht defekt war, fiel den Beamten eines Streifenwagens am Donnerstagabend gegen 23:30 Uhr ein entgegenkommender Audi auf. Nachdem die Beamten wendeten und dem Fahrzeug über die Carl-Schurz-Straße bis zu seinem nahegelegenen Fahrtziel folgten, stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass der 26 Jahre alte Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Seine Begleiterin, die 44-jährige Fahrzeughalterin, saß zu diesem Zeitpunkt als Beifahrerin im Auto. Nun muss sich der Fahrer einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und die Beifahrerin wegen des Ermächtigens dazu stellen.
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