Bietigheim (ots) - Eine Prüfbescheinigung ermächtigte einen 16-Jährigen grundsätzlich zum Fahren von Mofas. Bei einer Kontrolle im Fichtenweg am Sonntagabend gegen 21.20 Uhr war der Jugendliche allerdings mit einer Crossmaschine unterwegs. Am Gasschieber der Maschine war die Drosselung entfernt worden, so dass das Zweirad mit etwa 50 km/h gefahren werden konnte. Bei der Überprüfung durch die Polizei konnte der 16-Jährige keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen, weshalb die Polizei in Rastatt die Ermittlungen aufgenommen hat.
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