Schulbeginn am 12. September – Ratschläge und Hinweise der Niederbayerischen Polizei zum Schulbeginn


11.09.2017, PP Niederbayern

Schulbeginn am 12. September – Ratschläge und Hinweise der Niederbayerischen Polizei zum Schulbeginn
NIEDERBAYERN. Morgen beginnt in ganz Bayern wieder der Schulunterricht. Auch in Niederbayern treten viele „Erst-Klässler“ ihren ersten großen Tag und damit einen neuen Lebensabschnitt an. Vor allem auf die „Schulneulinge“ gilt es besonders aufzupassen. Damit der Weg von und zur Schule ein sicherer Weg wird und bleibt ist es Aufgabe eines jeden Verkehrsteilnehmers seinen Beitrag dazu zu leisten.


Anstieg bei Schulwegunfällen

Im abgelaufenen Schuljahr 2016/17 registrierte die Niederbayerische Polizei 56 sogenannte Schulwegunfälle, bei denen 85 Kinder und Jugendliche, glücklicherweise meist nur leicht, verletzt wurden. Im Vergleich zum letzten Schuljahr bedeutet das bedauerlicherweise einen Anstieg. Die meisten der Unfälle ereigneten sich dabei innerhalb geschlossener Ortschaften. Aber auch Schulbushaltestellen tauchen immer wieder in der Rubrik „Unfallort" in den statistischen Erhebungen der Polizei auf.

Ganz besonders erfreulich ist dabei, dass in Niederbayern während der letzten Schuljahre kein Kind oder Jugendlicher auf dem Weg zur oder von der Schule ums Leben kam. Insgesamt 7 Schüler (im Vorjahr 13) wurden im Rahmen von Schulwegunfällen schwerer verletzt. Die Gefahren für Schulkinder zu reduzieren und somit die Zahlen verletzter Schulkinder zu verringern, ist Aufgabe für alle beteiligten Institutionen (Eltern, Schulen, Straßenverkehrsbehörden, Straßenbauämter, Polizei).

Erstklässler bedürfen besonderer Rücksichtnahme

Die fünf bis sieben Jahre alten ABC-Schützen sind als „schwächstes Glied“ im Straßenverkehr besonders gefährdet.
Die Schulanfänger müssen sich in einer für sie neuen Umgebung zurechtfinden und sind im öffentlichen Verkehrsraum oftmals noch verunsichert. Sie nehmen die Umwelt, insbesondere die vielen Gefahrenstellen auf ihrem Schulweg, anders als Erwachsene wahr. Sie reagieren in schwierigen Verkehrssituationen, beispielsweise beim Ein- und Aussteigen aus dem Schulbus oder beim Überqueren einer Straße, verunsichert und oftmals nicht vorhersehbar.
Auftretende Gefahren können viele nur schlecht einschätzen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hin, wonach sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern so zu verhalten haben, dass jegliche Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

Eltern haben mehrere Möglichkeiten, vorbeugend während der ersten Schultage und auch schon die Tage davor für einen sicheren Schulweg ihrer Kinder zu sorgen

1.) Der zukünftige oder neue Schulweg sollte rechtzeitig bekannt sein und genau erforscht werden. Zusammen mit den Eltern sollte dieses Training „probeweise“, möglichst zur gleichen Tageszeit durchgeführt werden. Gefährliche Stellen sollten als solche bezeichnet werden, damit sie sich bei den Kindern einprägen. Wenn möglich, können ruhig mehrere alternative Schulwegrouten in die Überlegungen mit einbezogen werden. 2.) Eine Begleitung durch Erwachsene ist in den ersten Wochen empfehlenswert. Das Überqueren von Straßen – wenn erforderlich – sollte im Beisein der Erwachsenen geübt werden. Straßen zügig, aber nicht laufend überqueren. Wenn möglich, sollten ampelgeregelte oder Übergänge mit Schülerlotsen genutzt werden. 3.) Wenn Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden, müssen sie vorschriftsmäßig gesichert werden. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften. Jedes mitfahrende Kind im Alter bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm muss mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsgurt und amtlich genehmigter und für das jeweilige Kind geeigneter Rückhalteeinrichtung gesichert werden. Auch bei vermeintlich kurzen Fahrtstrecken besteht bei einer unzureichenden Sicherung ein hohes Verletzungsrisiko. Die Anhaltestelle sollte - wenn möglich - so gewählt werden, dass ein direkter Kontakt mit dem übrigen fließenden Verkehr nicht gegeben ist. Auch bei diesen Fahrten sind die vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften, insbesondere Halteverbote, zu beachten. 4.) Helle und auffällige (wenn möglich fluoreszierende) Bekleidung für den Schulweg trägt zusätzlich zur (passiven) Sicherheit bei und lässt die Kinder für andere Verkehrsteilnehmer gerade in der Winterzeit, in der es am morgendlichen Schulweg noch dunkel ist, wesentlich schneller erkennbar und sichtbar werden. Leuchtstreifen an Schultaschen oder Schuhen sind weitere Möglichkeiten. Hier gilt die Regel „Sicherheit durch Sichtbarkeit“. 5.) Gerade Kinder mit dem Fahrrad sind besonders gefährdet. Die Polizei rät dazu, Kinder erst nach Teilnahme an der Verkehrserziehung in der Jugendverkehrsschule alleine am Straßenverkehr mit dem Rad teilnehmen zu lassen. Die Kinder erlernen im Rahmen dieses Unterrichts in der dritten und vierten Jahrgangsstufe das vorschriftsmäßige Verhalten im Verkehrsgeschehen und werden auch über die jeweiligen Gefahrenquellen aufgeklärt. Kinder sollten nur mit einem verkehrssicherem Fahrrad und einem Schutzhelm radeln, der eine geprüfte Sicherheit, zum Beispiel das GS-Zeichen des TÜV aufweist.

Positive Vorbildfunktion nützen

Sehr wichtig ist es, dass sich die Eltern und alle Erwachsenen ihrer Vorbildfunktion bewusst werden. Kinder ahmen sowohl gutes und vorbildliches als auch schlechtes Verhalten nach. Die Eltern und alle anderen Verkehrsteilnehmer sollten dies im positiven Sinne gerade in der Vorbereitung für den Weg zur und von der Schule nützen.


Der Schulbus

Besondere Gefahrensituationen können sich an Bushaltestellen ergeben. Häufig werden vom vorbeifahrenden Straßenverkehr Kinder, die die Fahrbahn überqueren und unvermittelt loslaufen, übersehen. Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen dürfen. Erst nachdem der Bus abgefahren ist, kann man erkennen, ob die Fahrbahn zum Überqueren frei ist.

Wie oftmals festzustellen ist, sind die Verkehrsregeln im Zusammenhang mit Schul- oder Linienbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei manchen Verkehrsteilnehmern noch nicht bekannt. Die Regelung gilt sowohl für Haltestellen die sich inner- als auch außerorts befinden und sollen ein- als auch aussteigende Fahrgäste besser schützen.

Sobald nun ein Schulbus, aber auch ein Linienbus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie als Fahrzeugführer nicht mehr überholen. Hat nun der Bus seine Haltestelle angefahren, um Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen, dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit an diesem vorbeifahren. Erforderlichenfalls müssen Sie anhalten, um Fahrgäste nicht zu behindern oder gar zu gefährden. Vielen ist auch nicht bekannt, dass dies auch für Sie als Fahrzeugführer im Gegenverkehr Gültigkeit hat. Bei einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, gilt auch für Sie als Entgegenkommenden Schrittgeschwindigkeit.

Unterbinden Sie als Erwachsene das Herumtoben und Laufen von Kinder an Bushaltestellen, da diese im Spieltrieb unbedacht auf die Straße geraten könnten. Bushaltestellen sind keine Spielplätze.

Durch das Schwenken des anfahrenden Busses in die Haltestelle, kann das vordere rechte Fahrzeugeck auf den Gehweg ragen. Also: Genügend Abstand zum heranfahrenden Bus halten!

Erklären Sie Ihren Kindern, dass ein Drängeln beim Einsteigen gefährlich ist, da sie stolpern bzw. stürzen könnten.

Sollte im Bus kein freier Sitzplatz mehr vorhanden sein, ist das Stehen erlaubt. Jedoch sollten sich die Kinder festhalten, damit sie bei einer Gefahrbremsung nicht zu Sturz kommen und möglicherweise verletzt werden.

Beim Aussteigen ist auf Radfahrer und Fußgänger zu achten.


Verstärkte Kontrollen zum Schulbeginn

Die Polizei in Niederbayern wird zum Schulbeginn wieder verstärkt Überwachungsmaßnahmen, insbesondere an neuralgischen Punkten im Umfeld um Schulen und an den von Schülern stark frequentierten Schulwegen, durchführen. Hier werden Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen auf Gurtanlegepflicht und Kindersicherung im Fahrzeug durchgeführt. Die Verkehrsteilnehmer werden um verkehrsgerechtes und vorausschauendes Verhalten gebeten.

Ziel dieser verstärkten Überwachungsmaßnahmen soll sein, die Kinder an die Gefahren des Straßenverkehrs heranzuführen, aber auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf die Anwesenheit von Schulanfängern und deren Unkenntnis über die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam zu machen.

Fahren Sie vorsichtig und vorausschauend und stellen Sie sich auf den Schulwegen, aber auch im Umfeld von Schulen und Kindergärten auf Kinder ein, seien Sie bremsbereit und geben Sie Kindern den Vorrang. Sie sind die Schwächsten im Straßenverkehr. Halten Sie insbesondere im Umgriff von Schulen bestehende Haltverbote ein, denn hier wollen alle Kinder sicher ankommen.
Helfen Sie mit, dass alle Schülerinnen und Schüler stets unversehrt zur Schule und wieder nach Hause kommen.


Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Presse-Team, Stefan Gaisbauer, PK, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 11.09.2017 um 08:51 Uhr