Bad Säckingen. 2. Meldung zu „Nach nicht befolgtem Wohnungsverweis wird Sohn in Gewahrsam genommen“

Freiburg (ots) - Nachdem der 31 jährige am Sonntagabend in Gewahrsam genommen worden war (wir berichteten), erfolgte seine angeordnete Entlassung am Montagmorgen. Er wurde nochmals eindringlich auf die möglichen Folgen hingewiesen, wenn er wieder zur Anschrift seiner Eltern zurückkehrt. Er zeigte sich hiervon jedoch wenig beeindruckt und beleidigte zum Abschied einen Polizisten. Keine 45 Minuten später war er wieder an der Wohnungstüre seiner Eltern und hämmerte dagegen. Er wurde erneut in Gewahrsam genommen. Gemäß richterlicher Weisung erfolgte die Einlieferung in ein Gefängnis. Es wurde ein mehrtägiger Dauergewahrsam angeordnet.

Vorherige Meldung:

Freiburg - Am Sonntagmittag wurde die Polizei von den Eltern eines 31 jährigen verständigt. Der Sohn hatte den Vater angegriffen, der hierbei leicht verletzt wurde und die Wohnzimmertüre beschädigt. Dem Sohn wurde von der Polizei ein Wohnungsverweis für die elterliche Wohnung ausgesprochen. Trotzdem erschien dieser am Abend wieder dort und begehrte lauthals um Einlass. Hieraufhin wurde er in Gewahrsam genommen, da er sich völlig uneinsichtig zeigte. Gegen den Sohn wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Gebühren für den Polizeieinsatz muss er zudem tragen.

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