Sturz vom Balkon

Hagen (ots) - Zu den Aufgaben des Bezirksdienstes gehört unter anderem die Vollstreckung kleinerer Haftbefehle. Ein 30 Jahre alter Hagener hatte wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Betrag noch einen Restbetrag von 170 Euro zu zahlen, reagierte aber nicht auf die amtlichen Schreiben. Schließlich erließ eine Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl über sieben Tage Erzwingungshaft und der Vorgang landete bei der Polizei. Die Beamten schrieben den 30-Jährigen an, schellten wiederholt an dessen Tür und sprachen mit Verwandten - alles ohne Erfolg. Am Montagnachmittag stand der Pkw des Gesuchten an der Wohnanschrift in der Innenstadt und zwei Bezirksbeamte standen vor der Tür in der dritten Etage des Mehrfamilienhauses. In der Wohnung war der Fernseher zu hören, eine Tür klapperte und die Polizisten klingelten. Ein Hund bellte, verstummte aber schnell wieder und niemand öffnete. Auf wiederholtes Klopfen und rufen waren zwar immer wieder Geräusche zu hören, weil aber niemand öffnete holten die Beamten nach mehrmaliger Androhung einen Schlüsseldienst, der die von Innen verschlossene Tür um 18.40 Uhr öffnete. In der Wohnung lag nur der knurrende Vierbeiner auf dem Sofa, es war allerdings keine Person zu sehen. Beim Blick vom Balkon sahen die Polizisten den Gesuchten im Innenhof des Mietshauses. Er hatte offensichtlich versucht, sich vom Balkon zu hangeln und war dabei abgestürzt. Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus, wo er, mit Frakturen in beiden Beinen und einer Platzwunde, vorsorglich auf die Intensivstation kam. Den Ausgang des Vorfalls haben wir uns anders vorgestellt, die Polizei wünscht dem 30-Jährigen dennoch gute Besserung.

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