Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. September 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2017
den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Majed A.
in Schleswig-Holstein festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied in verschiedenen ausländischen terroristischen Vereinigungen beteiligt (§§ 129b, 129a StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. b KrWaffG).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Spätestens seit Anfang 2013 beteiligte sich der Beschuldigte an Kampfhandlungen gegen die Regierung des syrischen Machthabers Assad. Zunächst schloss er sich einer zur "Jabhat al-Nusra" gehörenden lokalen Miliz an und beteiligte sich an Gefechten mit Truppen des syrischen Machthabers Assad. Dazu wurde er mit einem AK-47 Sturmgewehr ausgestattet. Später wechselte Majed A. zu den "Ahrar al-Sham". Auch hier erhielt er ein AK-47 Sturmgewehr. Schließlich schloss sich Majed A. dem sogenannten Islamischen Staat an, nachdem die Terrororganisation 2014 die Kontrolle über die Region Raqqa übernommen hatte. Zum Jahreswechsel 2014/2015 kämpfte er für den "IS" im Nordwesten Syriens gegen kurdische Milizen. Im Sommer 2015 soll er von der Terrororganisation den Auftrag erhalten haben, nach Europa zu reisen. Am 10. August 2015 reiste Majed A. in das Bundesgebiet ein.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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