Tötungsdelikt Villingendorf – Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, sind bis 5000 Euro Belohnung ausgesetzt – Polizei nimmt auch vertrauliche Hinweise entgegen

Fahndungsplakat.

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Villingendorf / Rottweil (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen

Ergänzungsmeldung zum Tötungsdelikt in Villingendorf - Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft Rottweil bis 5000 Euro Belohnung aus - die Polizei nimmt auch vertrauliche Hinweise entgegen

Nach einem Tötungsdelikt, das sich am Donnerstagabend in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Villingendorf bei Rottweil ereignet hat (wir berichteten bereits), ist der Täter immer noch auf der Flucht. Nach diesem wird weiterhin mit Hochdruck und auch international gefahndet.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Rottweil für Hinweise, die zur Ergreifung des gesuchten 40-jährigen Drazen DAKIC führen, eine Belohnung bis zu 5.000 Euro ausgesetzt *.

Zu der Fahndung nach dem aus Bosnien stammenden kroatischen Staatsangehörigen Drazen DAKIC ist ein Fahndungsplakat in deutscher und kroatischer Sprache angefügt.

In diesem Zusammenhang teilt die bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil angesiedelte Soko "Hochwald" mit, dass eingehende Hinweise im Einzelfall auch VERTRAULICH behandelt werden können. Die Sonderkommission ermittelt weiter unter Hochdruck mit über 60 Beamtinnen und Beamten.

Im Laufe des heutigen Dienstags wird voraussichtlich die Durchsuchung eines letzten Teilstücks des nordwestlich von Villingendorf gelegenen Waldstücks auf dem Gewann Hochwald abgeschlossen werden können. Bei der Durchsuchung des Hochwaldes sind, wie schon am Montag, etwa 100 Beamte eingesetzt.

Hinweis zum Verbleib des gesuchten Drazen DAKIC nimmt die Soko "Hochwald" unter dem bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil eingerichteten Hinweistelefon mit der Rufnummer 0741 / 477-107 oder auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.

* Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Anlage: Fahndungsplakat mit ausgesetzter Belohnung

Rückfragen bitte an:

Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-115
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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