Donaueschingen (ots) - Gegen einen Mitarbeiter des Donaueschinger Rathauses musste in der vergangenen Woche ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatbestandes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen eingeleitet werden. Der Mitarbeiter steht im Verdacht, auf einer für die Rathausbelegschaft vorgesehenen Damentoilette eine Kamera installiert und mit dieser entsprechende Filmaufnahmen gemacht zu haben. Die Kriminalpolizei Villingen-Schwenningen ist mit den Ermittlungen betraut.
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