Freiburg (ots) - Die beiden Ereignisse zeigen, dass die Grundsätze der angepassten Geschwindigkeit und des Fahrens auf Sicht absolute Priorität im Straßenverkehr haben. Am 23.10.2017, gegen 08.30 Uhr, fuhr eine junge Frau mit ihrem Pkw auf der B 500 vom Thurner kommend in Richtung Furtwangen, als ca. 400m nach Einmündung der L 128, ein Bullenrind von rechts nach links die Fahrbahn querte. Das Rind wurde auf die Motorhaube aufgeladen und fiel von dort zurück auf die Fahrbahn. Erstaunlicherweise unverletzt entfernte sich das Tier, welches zuvor aus einer korrekt gesicherten Weide ausgebüxt war. Die junge Frau kam mit dem Schrecken davon. Am Fahrzeug enstand ein Schaden in Höhe von 1500 Euro. Den Zusammenstoß mit einem Pkw, welcher am 25.10.17, gegen 04.30 Uhr, auf der Kreisstraße zwischen Reiselfingen und Seppenhofen bewegt wurde, überlebte eine die Fahrbahn querende Wildsau dagegen nicht. Der Fahrer blieb unverletzt. Bei der Kollision mit dem Pkw enstand eine Sachschaden in Höhe von ca. 5000 Euro. Das Fahrzeug war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit.
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